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Jagd

Als Jagd bezeichnet man das Aufsuchen, Nachstellen, Fangen, Erlegen und Aneignen von Wild. Unter „Erlegen” versteht man das gezielte Töten von Wildtieren.

Jagdbare Tiere sind in Deutschland in § 2 Absatz 1 des Bundesjagdgesetzes vom 29. November 1952 in der Fassung vom 24. August 2004 definiert. Diese Tiere unterliegen der Jagd. Das Recht auf die Jagd steht dem Eigentümer auf seinem Grund und Boden zu (§ 3 Abs. 1).

Zu den jagdbaren Tieren gehören z.B.:

sowie eine Anzahl weiterer einheimischer Tierarten. Die Bundesländer können weitere Tierarten bestimmen, die dem Jagdrecht unterliegen.

Eindeutig nicht dem Jagdrecht unterliegen alle Arten von Haustieren.

Die Jagd erfolgte ursprünglich aus verschiedenen Gründen:

In neuerer Zeit kam (aufgrund der Ausrottung natürlicher Raubtiere wie z. B. Luchs oder Wölfe) als weitere Gründe hinzu:

Auch heute sind diese genannten Motive weiterhin nebeneinander zu finden. Jedoch ist darüber hinaus ein wesentlicher Bestandteil der Jagd die Hege. Dazu gehören beispielsweise auch Fütterungen von Wildtieren in Notzeiten und die Anlage von Wildäckern, womit der natürliche Nahrungsengpass im Winter und somit der Verbiss im Wald verringert wird.

Jagdarten

Einzeljagd

Gesellschaftsjagd

Weitere Jagdarten

 

Vor dem Hallalli

Kritik an der Jagd

Bild der Jagd in früherer Zeit

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