Jagd
Als Jagd bezeichnet man das Aufsuchen, Nachstellen, Fangen, Erlegen und Aneignen von Wild.
Unter „Erlegen” versteht man das gezielte Töten von Wildtieren.
Jagdbare Tiere sind in Deutschland in § 2 Absatz 1 des Bundesjagdgesetzes vom 29. November 1952 in der Fassung vom 24. August 2004 definiert.
Diese Tiere unterliegen der Jagd.
Das Recht auf die Jagd steht dem Eigentümer auf seinem Grund und Boden zu (§ 3 Abs. 1).
Zu den jagdbaren Tieren gehören z.B.:
- Rotwild (Cervus elaphus L.)
- Damwild (Dama dama L.)
- Rehwild (Capreolus capreolus L.)
- Gamswild (Rupicapra rupicapra L.)
- Schwarzwild (Sus scrofa L.)
- Feldhase (Lepus europaeus PALLAS)
- Wildkaninchen (Oryctolagus cuniculus)
sowie eine Anzahl weiterer einheimischer Tierarten.
Die Bundesländer können weitere Tierarten bestimmen, die dem Jagdrecht unterliegen.
Eindeutig nicht dem Jagdrecht unterliegen alle Arten von Haustieren.
Die Jagd erfolgte ursprünglich aus verschiedenen Gründen:
- Nahrungsgewinnung
- Gewinnung von Tierteilen aller Art (wie zum Beispiel Felle, Hörner, Geweihe, etc.)
- Freizeitgestaltung (Sport bzw. Gesellschaftliches Ereignis)
In neuerer Zeit kam (aufgrund der Ausrottung natürlicher Raubtiere wie z. B. Luchs oder Wölfe) als weitere Gründe hinzu:
- Seuchenbekämpfung
- Bestandsregulierung
- Verringerung von Schäden in der Forst- und Landwirtschaft
Auch heute sind diese genannten Motive weiterhin nebeneinander zu finden.
Jedoch ist darüber hinaus ein wesentlicher Bestandteil der Jagd die Hege.
Dazu gehören beispielsweise auch Fütterungen von Wildtieren in Notzeiten und die Anlage von Wildäckern,
womit der natürliche Nahrungsengpass im Winter und somit der Verbiss im Wald verringert wird.
Jagdarten
Einzeljagd
- Suche: Mit Hilfe eines Hundes „durchsucht” man Felder oder Waldabschnitte um flüchtendes Wild erlegen zu können. Diese Jagdart findet meist auf Hasen, Kaninchen oder Federwild statt. Sie wird von einem einzelnen oder einer kleineren Gruppe von Jägern ausgeübt. Dafür benötigt man kurzjagende Hunde oder Vorstehhunde.
- Ansitz: Beim Ansitz wartet ein Jäger still an einer Lichtung o.ä., häufig auf einem Hochsitz. Wild, welches vorbeizieht, kann so in Ruhe beobachtet werden, bevor entschieden wird, ob geschossen wird. Die Beunruhigung ist minimal. Beim Ansitz wird hauptsächlich auf Rehwild, Raubwild und Hochwild gejagt.
- Pirsch: Hierbei begeht der Jäger vorsichtig und leise das zu bejagende Gebiet, er „pirscht”. Dabei kann Spuren gefolgt werden, um Wildtiere aufzuspüren. Besonders erfolgsversprechend ist diese Jagd bei Neuschnee, da hier die frischen Spuren besonders gut zu sehen sind.
Gesellschaftsjagd
- Treibjagd: Eine Gesellschaftsjagd, bei der mehrere Treiber und Hunde das Wild flüchtig machen. Treibjagden werden meist auf offenen Flächen auf Hasen und anderes Niederwild, außer Rehwild ausgeübt.
- Drückjagd: Bei einer Drückjagd gehen mehrere Treiber – meist in Begleitung von Hunden – durch das zu bejagende Gebiet um die Wildtiere in Bewegung zu bringen und aus den Einständen zu „drücken”. Die Jäger warten in der Nähe dieser Einstände an zuvor festgelegten Ständen auf das Wild. So wird zumeist Schwarzwild bejagt.
- Bewegungsjagd: Bei dieser Jagdform, ähnlich der Drückjagd, wird weiträumiger abgestellt. Das Wild wird nur soweit beunruhigt, dass es seine Einstände verlässt und möglichst vertraut und langsam auf den Schützen zuzieht. Das erleichtert den Jägern die gezielte Selektion und das Wild wird weniger beunruhigt. Diese Jagdart wird in großen Revieren oder revierübergreifend auf alle Hochwildarten, Rehwild und Raubwild genutzt.
Weitere Jagdarten
- Fangjagd: Die Jagd mit Fallen. Diese wird in den Fang durch Lebendfallen und durch Totschlagfallen unterschieden. In Deutschland gibt es strenge Gesetze, die diese Jagdform regeln. In den meisten Bundesländern muss der Jäger eine zusätzliche Prüfung für einen Fallenschein ablegen. In anderen Ländern wie Russland sind die Regelungen anders. Professionelle Fallensteller unternehmen oft große Touren und kommen erst nach Tagen wieder an den Ort. Falls das Tier schon länger tot ist, ist nur noch das Fell – um das es meist primär geht – brauchbar.
- Hetzjagd: In Deutschland verboten. Auch in England wurde diese sehr umstrittene Jagdart nach Protesten im Juni 2004 per Gesetz verboten.
- Beizjagd: Die Jagd mit Greifvögeln durch Falkner.