Tierfreunde Landshut & Umgebung e.V.- die Tierschutz Alternative in Landshut -„Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Klage eines Eier-Industriellen gegen mich abgewiesen, wonach mir untersagt werden sollte, die ohne Tageslicht in Engstkäfigen gehaltenen Batterie-Hühner als KZ-Hühner zu bezeichnen. Den Ausdruck KZ-Hühner, der im übrigen nicht von mir erfunden worden war, haben die früheren KZ-Insassen Kirchenpräsident Martin Niemöller und Motoren-Erfinder Dr. Wankel ausdrücklich gebilligt.“ [Bernhard Grzimek (1909-1987)] |
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Käfig bleibt Käfig.
Der Bundesrat empfiehlt, das von der grünen Landwirtschaftsministerin Renate Künast durchgesetzte und ab 2007 wirksam werdende Verbot der Käfighaltung von Legehennen zu kippen um vermeintliche Wettbewerbsnachteile der deutschen Eierproduzenten abzuschaffen. Faktisch bedeutet dies, dass Deutschland damit zu den europäischen Standards der Tierquälerei zurückkehrt. Durch die sogenannte ‘Kleinvolierenhaltung’ wird nämlich die bisherige Käfighaltung nicht aufgegeben sondern nur die Fläche die einem Huhn zugestanden wird von der Größe eines DIN A4 Blatts auf die Größe eines Aktendeckels vergrößert. In den nun 50 bis 60 cm hohen Käfigen können die Tiere auch zukünftig weder scharren, picken, im Staub baden, auf erhöhten Stangen sitzen oder ohne anzuecken mit den Flügeln schlagen.
Der häufig gebrauchte Hinweis, die deutsche Landwirtschaft wäre dann international nicht mehr wettbewerbsfähig bzw. wir würden von im Ausland unter wesentlich schlechteren Bedingungen produzierten Eiern überschwemmt ist ebenfalls nicht stichhaltig – denn dann müssten wir auch mühsam errungene Fortschritte beim Umweltschutz aufgeben oder bei uns die Kinderarbeit wieder einführen um wettbewerbsfähig zu bleiben! In der Schweiz sind die Käfige bereits seit 15 Jahren verboten. Gemäss Art. 4 der landwirtschaftlichen Deklarationsverordnung müssen in die Schweiz importierte Produkte, die nach einer in der Schweiz verbotenen Produktionsart hergestellt worden sind, deklariert werden. Das Beispiel Käfigeier zeigt, dass die Deklaration funktioniert. Batterieeier müssen mit „Eier aus Käfighaltung” deklariert werden. Die Folge: In der Schweiz verkauft kein Laden Batterieeier. Auch in Deutschland entscheiden sich immer mehr Verbraucher für die Eier aus Freiland- oder Bodenhaltung. Aufgrund der 2004 neu eingeführten Deklarationspflicht (Stempel) ist der Anteil der Eier aus Bodenhaltung im Jahr 2004 von 11% auf 25% gestiegen. Fast ein Drittel der Eier aus Boden- und Freilandhaltung müssen importiert werden um die Nachfrage zu befriedigen.

Den Befürwortern der Käfighaltung kommt es dabei durchaus entgegen, das wegen der Vogelpest momentan in Deutschland Stallpflicht herrscht. Die Stallpflicht ist eine durchaus sinnvolle Vorsorgemaßnahme um die Ausbreitung dieser Seuche zu verhindern. Dies rechtfertigt aber keineswegs eine dauerhafte tierquälerische Haltung.
Seit dem Volksentscheid vom 8. Februar 1998 steht in der Bayerischen Verfassung der Satz: „Tiere sind als Lebewesen und Mitgeschöpfe zu achten und zu schützen.” Doch damit scheint es nicht weit her zu sein. Für die Haltung von Mastgeflügel oder Kaninchen gibt es diesbezüglich noch immer nicht einmal Mindesthaltungsbedingungen.