Tierfreunde Landshut & Umgebung e.V.- die Tierschutz Alternative in Landshut -„Jeder dumme Junge kann einen Käfer zertreten. Aber alle Professoren der Welt können keinen herstellen.“ [Arthur Schopenhauer (1788-1860)] |
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Der Tierschutz beinhaltet alle Aktivitäten des Menschen die dem Ziel dienen, Tieren ein artgerechtes Leben ohne unnötige Schmerzen, Leiden oder Schäden zu ermöglichen.
Im Gegensatz zum Tierschutz steht die Tiernutzung. Die Tiernutzung ist immer noch häufig mit einer physischen oder psychischen Schädigung der Tiere verbunden. Dies betrifft vor allem die landwirtschaftliche Massentierhaltung und die Forschung (Versuchstiere).
Der Artenschutz besitzt eine andere Zielrichtung als der Tierschutz. Während der Artenschutz sich darum bemüht, den Bestand der Tierarten beziehungsweise die Artenvielfalt zu erhalten, zielt der Tierschutz mehr auf das einzelne Tier und dessen Unversehrtheit.
Der Gedanke des Tierschutzes findet sich bereits im Alten Testament im Schöpfungsmythos und in der Antike. Mit der Industrialisierung und damit zunehmender technisierten Nutzung der Tiere entstehen als Gegenpol dazu die ersten Tierschutzbewegungen und Organisationen.
In England wurde 1822 das erste Tierschutzgesetz erlassen und schützte Pferde und Großvieh vor Misshandlungen.
Am 15. Mai 1871 wurde erstmals in Deutschland im Reichsstrafgesetzbuch (§360 Nr. 13) mit Strafe bedroht, der
„öffentlich oder in Ärgerniß erregender Weise Thiere boshaft quält oder roh misshandelt.”.
Seit dem 24. November 1933 gibt es ein Reichstierschutzgesetz. Dieses wurde an 24. Juli 1972 durch ein neues Tierschutzgesetz für die Bundesrepublik Deutschland abgelöst. Dieses Tierschutzgesetz wurde mehrfach überarbeitet, das jetzt gültige Gesetz ist seit dem 1. Juni 1998 in Kraft.
Im BGB §90 a wird seit 1990 ausdrücklich festgestellt, dass Tiere nicht, wie bis dahin, als Sachen, sondern als lebende Wesen anzusehen sind.
Am 26. Juli 2002 wurde im Plenum des Bundestages das Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz verankert. Der Artikel 20a [1] des Grundgesetzes lautet nun:
„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.”
2004 wurde das Ziel des Tierschutzes auch in den Entwurf der EU-Verfassung aufgenommen:
„Bei der Festlegung und Durchführung der Politik der Union in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr, Binnenmarkt, Forschung, technologische Entwicklung und Raumfahrt tragen die Union und die Mitgliedstaaten den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere als fühlende Wesen in vollem Umfang Rechnung; sie berücksichtigen hierbei die Rechts- und Verwaltungsvorschriften und die Gepflogenheiten der Mitgliedstaaten insbesondere in Bezug auf religiöse Riten, kulturelle Traditionen und das regionale Erbe.”
Der erste deutsche Tierschutzverein wurde 1837 vom Pfarrer Albert Knapp in Stuttgart gegründet. In der Folge wurden überall in Deutschland weitere Tierschutzvereine gegründet. Diese Tierschutzvereine schlossen sich 1881 zum Deutschen Tierschutzbund zusammen. Dieser vereinigt momentan etwa 711 Tierschutzvereine, 506 Tierheime und über 800.000 Mitgliedern.
Die Tierschutzorganisationen der Europäischen Gemeinschaft arbeiten in der Eurogroup for Animal Welfare zusammen. Am 1. Januar 1981 wurde die World Society for the Protection of Animals (WSPA) gegründet.

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