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EU-Heimtierausweis

Quelle: Pressemeldung

Bundesverband Praktizierender Tierärzte , Frankfurt/M, 27.06.2005

Reisevorschriften für Hunde, Katzen und Frettchen

Seit Oktober letzten Jahres wird die neue gemeinschaftliche Regelung zum Reisen mit Heimtieren innerhalb der EU in vollem Umfang angewendet. Danach müssen Hunde, Katzen und Frettchen grundsätzlich mit Mikrochip oder – übergangsweise noch bis zum Jahr 2011 – durch Tätowierung gekennzeichnet sein, eine gültige Tollwutimpfung vorweisen und den neuen EU-Heimtierausweis mitführen, wenn sie grenzüberschreitend reisen.

Diese Regelung gilt für die EU-Mitgliedsstaaten Belgien, Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern.

Für die Einreise nach Irland, Schweden, Malta und das Vereinigte Königreich gelten für eine Übergangszeit von fünf Jahren zusätzliche Anforderungen. Detaillierte Informationen dazu sind im Internet erhältlich:

Pass, Kennzeichnung und Impfung sind verbindliche Bestandteile der EU-Anforderungen, deshalb sollte der neue Pass für nicht gekennzeichnete Tiere nicht verwendet werden.

Einzige Übergangsregelung

Bereits im März letzten Jahres hat die Europäische Kommission Übergangsmaßnahmen für den privaten Reiseverkehr beschlossen. Sie besagen, dass die „alten” Gesundheits- und Impfzeugnisse oder Bescheinigungen weiter genutzt werden können, wenn sie

  1. vor dem 1. Oktober 2004 ausgestellt wurden,
  2. bezüglich Tollwutimpfschutz (längstens bis 12 Monate nach der letzten Impfung), ggf. Antikörpertiter und Behandlung gegen bestimmte Bandwürmer und Zecken noch über den 1. Oktober hinaus gültig sind,
  3. den inhaltlichen Anforderungen des EU-Heimtierausweises hinsichtlich der Angaben zum Tier, zu seiner individuellen Kennzeichnung durch Tätowierung oder Mikrochip und seinem Besitzer entsprechen.

Die EU-einheitlichen Passformulare müssen also zunächst nur für Heimtiere der betroffenen Arten verwendet werden, wenn deren Besitzer nicht mehr über geltende („alte”) Bescheinigungen verfügen und deshalb ein neues Dokument für die Reise in andere Mitgliedstaaten benötigen.

Wiedereinreise aus Drittländern

Die für das Reisen zwischen Mitgliedsstaaten festgelegten Regeln gelten ebenfalls für Nachbarländer, deren Tollwutstatus dem der EU entspricht. Zu diesen Ländern gehören: Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, die Schweiz und der Vatikan. Gültiger Tollwutschutz, Kennzeichnung und Dokumentation im EU-Heimtierpass werden also bei der Einreise in diese Länder wie auch bei der Wiedereinreise nach Deutschland akzeptiert.

Reisen Heimtiere aus einem anderen Drittland nach einem Kurzaufenthalt (z. B. Urlaub) wieder nach Deutschland ein, gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Bei Einreise aus einem Land mit in Bezug auf Tollwut zufrieden stellender Tiergesundheitslage genügen ebenfalls eine gültige Tollwutschutzimpfung, die Kennzeichnung und Dokumentation im EU-Heimtierpass. Derzeit gilt dies für folgende Länder: Ascension, Antigua und Barbuda, Niederländische Antillen, Australien, Aruba, Barbados, Bahrain, Bermuda, Kanada, Kroatien, Fidschi, Falklandinseln, Französisch-Polynesien, Jamaika, Japan, Kaimaninseln, Mayotte, Montserrat, Mauritius, Neukaledonien, Neuseeland, St. Helena, St. Kitts und Nevis, Saint Pierre und Miquelon, St. Vincent und die Grenadinen, Singapur, Vereinigte Staaten von Amerika, Vanuatu, Wallis und Futuna (Stand: Juni 2004). Für die Einreise in die genannten Länder gelten die einzelstaatlichen Bestimmungen!
  2. Bei Einreise aus einem anderen Drittland muss das Tier rechtzeitig vor der geplanten Reise in Deutschland gegen Tollwut geimpft und der Antikörpertiter von einem zugelassenen Labor bestimmt werden. Alle Anforderungen für eine problemlose Wiedereinreise sind erfüllt, wenn das positive Titerergebnis (mind. 0,5 IE/ml Blut) ebenso wie die Impfung und Kennzeichnung im EU-Heimtierausweis dokumentiert sind und dieser mitgeführt wird. Die Antikörpertitrierung muss bei einem Heimtier, bei dem die Tollwutimpfung nach den vom Impfhersteller vorgegebenen Zeitabständen wieder aufgefrischt wird, nicht wiederholt werden. Für die Einreise in nicht gelistete Drittländer gelten ebenfalls die einzelstaatlichen Bestimmungen!

Weitere Informationen zur EU-Regelung:

Internetseite der EU-Kommission


 

Unsere Empfehlung:

Lassen Sie Ihr Haustier unbedingt chippen wenn sie planen mit ihm ins Ausland zu verreisen. Es muss befürchtet werden, das ab sofort nur noch die neuen EU-Heimtierausweise an den Grenzen akzeptiert werden. Lassen sie sich deshalb möglichst umgehend den neuen EU-Heimtierausweis von Ihrem Tierarzt ausstellen auch wenn der alte Impfausweis weiterhin gültig bleiben soll.

Nur bei sehr alten Tieren, mit denen sicher keine Auslandsreise mehr durchgeführt wird, kann unter Umständen auf die Ausstellung des neuen EU-Heimtierausweises verzichtet werden.

Achten sie bitte auf folgende Punkte:

Der Mikrochip, auch Transponder genannt, ist ein elektronisches System für das automatisierte Erkennen von Tieren. Der Transponder ist 12×2 mm groß, kann beliebig oft ausgelesen werden und hält ein ganzes Tierleben lang.

Vorteile einer Kennzeichnung mittels Transponder

Der Transponder selbst ist inaktiv. Erst wenn das Lesegerät in die Nähe des Transponders gebracht werden, sendet dieser die Daten an das Lesegerät. Weltweit erhält jedes Tier eine eigene Kenn-Nummer (12stellige ID-Nummer+3stelliger Ländercode).

Mit einer sterilen Einwegspritze wird der Transponder vom Tierarzt in die linke Nackenseite des Tieres injiziert. Nach der Implantation des Transponders muss die ID-Nummer unter Angabe des Nationales des Tieres und der Daten betreffend den Tierbesitzer bei einer internationalen Datenbank registriert werden.

Nach der Kennzeichnung der Tiere sollten Sie (soweit es Ihr Tierarzt nicht bereits für Sie erledigt hat) das Kennzeichen der Tiere bei einer oder möglichst mehreren der folgenden Organisationen eintragen lassen:

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