Tierfreunde Landshut & Umgebung e.V.- die Tierschutz Alternative in Landshut -„Wie der Mensch in seiner Vollendung das edelste aller Geschöpfe ist, so ist er, losgerissen von Gesetz und Recht, das schlimmste von allen.“ [Aristoteles (-384 - -322)] |
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, Frankfurt/M, 27.06.2005
Seit Oktober letzten Jahres wird die neue gemeinschaftliche Regelung zum Reisen mit Heimtieren innerhalb der EU in vollem Umfang angewendet. Danach müssen Hunde, Katzen und Frettchen grundsätzlich mit Mikrochip oder – übergangsweise noch bis zum Jahr 2011 – durch Tätowierung gekennzeichnet sein, eine gültige Tollwutimpfung vorweisen und den neuen EU-Heimtierausweis mitführen, wenn sie grenzüberschreitend reisen.
Diese Regelung gilt für die EU-Mitgliedsstaaten Belgien, Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern.
Für die Einreise nach Irland, Schweden, Malta und das Vereinigte Königreich gelten für eine Übergangszeit von fünf Jahren zusätzliche Anforderungen. Detaillierte Informationen dazu sind im Internet erhältlich:
Pass, Kennzeichnung und Impfung sind verbindliche Bestandteile der EU-Anforderungen, deshalb sollte der neue Pass für nicht gekennzeichnete Tiere nicht verwendet werden.
Bereits im März letzten Jahres hat die Europäische Kommission Übergangsmaßnahmen für den privaten Reiseverkehr beschlossen. Sie besagen, dass die „alten” Gesundheits- und Impfzeugnisse oder Bescheinigungen weiter genutzt werden können, wenn sie
Die EU-einheitlichen Passformulare müssen also zunächst nur für Heimtiere der betroffenen Arten verwendet werden, wenn deren Besitzer nicht mehr über geltende („alte”) Bescheinigungen verfügen und deshalb ein neues Dokument für die Reise in andere Mitgliedstaaten benötigen.
Die für das Reisen zwischen Mitgliedsstaaten festgelegten Regeln gelten ebenfalls für Nachbarländer, deren Tollwutstatus dem der EU entspricht. Zu diesen Ländern gehören: Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, die Schweiz und der Vatikan. Gültiger Tollwutschutz, Kennzeichnung und Dokumentation im EU-Heimtierpass werden also bei der Einreise in diese Länder wie auch bei der Wiedereinreise nach Deutschland akzeptiert.
Reisen Heimtiere aus einem anderen Drittland nach einem Kurzaufenthalt (z. B. Urlaub) wieder nach Deutschland ein, gibt es zwei Möglichkeiten:
Internetseite der EU-Kommission
Lassen Sie Ihr Haustier unbedingt chippen wenn sie planen mit ihm ins Ausland zu verreisen. Es muss befürchtet werden, das ab sofort nur noch die neuen EU-Heimtierausweise an den Grenzen akzeptiert werden. Lassen sie sich deshalb möglichst umgehend den neuen EU-Heimtierausweis von Ihrem Tierarzt ausstellen auch wenn der alte Impfausweis weiterhin gültig bleiben soll.
Nur bei sehr alten Tieren, mit denen sicher keine Auslandsreise mehr durchgeführt wird, kann unter Umständen auf die Ausstellung des neuen EU-Heimtierausweises verzichtet werden.
Der Mikrochip, auch Transponder genannt, ist ein elektronisches System für das automatisierte Erkennen von Tieren. Der Transponder ist 12×2 mm groß, kann beliebig oft ausgelesen werden und hält ein ganzes Tierleben lang.
Vorteile einer Kennzeichnung mittels TransponderDer Transponder selbst ist inaktiv. Erst wenn das Lesegerät in die Nähe des Transponders gebracht werden, sendet dieser die Daten an das Lesegerät. Weltweit erhält jedes Tier eine eigene Kenn-Nummer (12stellige ID-Nummer+3stelliger Ländercode).
Mit einer sterilen Einwegspritze wird der Transponder vom Tierarzt in die linke Nackenseite des Tieres injiziert. Nach der Implantation des Transponders muss die ID-Nummer unter Angabe des Nationales des Tieres und der Daten betreffend den Tierbesitzer bei einer internationalen Datenbank registriert werden.
Nach der Kennzeichnung der Tiere sollten Sie (soweit es Ihr Tierarzt nicht bereits für Sie erledigt hat) das Kennzeichen der Tiere bei einer oder möglichst mehreren der folgenden Organisationen eintragen lassen: